Rechtliche Aspekte bei einem Geschäftskonto

Viele, die sich selbstständig machen wollen, oder sich gerade erst selbstständig machen stellen sich die Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Grundsätzlich ist ein Geschäftskonto nicht vorgeschrieben, die Transaktionen können also auch durch das private Konto durchgeführt werden, anders sieht es da bei einer Kapitalgesellschaft aus.

Der Gesetzgeber schreibt bei einer Kapitalgesellschaft ein geschäftliches Konto vor. Diese dazu die gesetzliche Regelung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG. In dieser Regelung wird es vorgeschrieben, dass das Stammkapital vor der Eintragung der GmbH eingezahlt werden muss. In diesem Fall muss zwingend ein Konto eröffnet, das den Firmennamen trägt. Grundsätzlich ist es jedoch generell sinnvoll ein Geschäftskonto für die Transaktionen des eigenen Unternehmens zu nutzen.

Lohnt es sich ein Geschäftskonto zu unterhalten?

Da ein Firmenkonto gesetzlich nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist, bleibt es jedem Unternehmer selbst überlassen, ob er für sein Unternehmen neben dem privaten Konto auch ein Konto für sein Unternehmen anlegt. Es gibt Gründe für ein Firmenkonto, ebenso gibt es auch einige Gründe, die gegen die Eröffnung eines separaten Firmenkontos sprechen. Diese möchten wir in diesem Beitrag näher betrachten.

Argumente für ein Firmenkonto

Viele, die sich gegen ein Firmenkonto entscheiden, wollen sich die zum Teil hohen Gebühren für ein Firmenkonto einsparen, vor allem wenn die Geldeingänge nicht regelmäßig stattfinden, weil das Unternehmen noch nicht so gefestigt ist. Zudem sind in der Regel bei einem gewöhnlichen Girokonto die Überweisungen kostenlos. Dennoch ist es ratsam ein Firmenkonto sinnvoll zu eröffnen, auch wenn dies vom Gesetzgeber nicht verlangt wird. Einige Banken können das Konto auf ein geschäftliches Konto umstellen, für den Kunden können dann Gebührennachzahlungen anfallen. Damit diese unnötigen Kosten nicht entstehen, ist es also sinnvoll von vornherein ein Geschäftskonto zu eröffnen. Zudem ist die Geschäfstabrechnung viel einfacher und übersichtlicher, weil sich auf diesem Konto nur Transaktionen befinden, die das Geschäft betreffen.

Ein weiterer Aspekt ist die Steuererklärung und somit auch das Finanzamt. Die klare Trennung hält einen Unternehmer transparenter, wer möchte auch schon gerne private Einblicke gewähren. Ein Geschäftskonto, ist allen Selbstständigen anzuraten, es lohnt sich einfach und erleichtert die Abwicklungen der finanziellen Geschäfte enorm.

Negative Schufa-Einträge als Selbstständiger vorhanden – Was tun?

Wer einige negative Schufa-Einträge vorweisen kann, hat es als Selbstständiger nicht einfach ein Girokonto zu eröffnen. Denn die Banken machen meist noch vor der Kontoeröffnung eine Abfrage bei der Schufa-Gesellschaft. Und wenn diese negativ ausfällt, dann wird das Konto seitens der Bank nicht eröffnet. Dabei ist es egal, ob es sich um ein privates oder um ein Geschäftskonto handelt.

Dieses Problem haben einige Anbieter bereits erkannt und bieten mittlerweile eine smarte Lösung dafür: ein schufafreies Geschäftskonto. Eine Auswahl an solchen Firmenkonten gibt es zum Beispiel auf dieser Seite zu finden: https://www.firmendo.de/geschaeftskonto-ohne-schufa/ Wenn aber ein Bankkonto für eine Kapitalgesellschaft eröffnen werden soll, dann ist es egal, ob die vertretungsberechtigte Person negative Schufa-Einträge hat oder nicht. Das Konto wird dann auf den Unternehmensnamen eröffnet und dabei spielt Schufa keine Rolle mehr. Wer aber ein Geschäftskonto ohne Schufaabfrage beantragen möchte, sollte unbedingt auf die anfallende Kosten achten. Denn meistens sind solche Firmenkonten nicht umsonst und verursachen zusätzliche Kosten, die man als Selbstständiger vor allem am Anfang vermeiden möchte.

Fazit: Firmenkonto nicht gesetzlich vorgeschrieben

Das Geschäftskonto ist nur bei Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, jedoch ist es, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht ist, für alle Selbstständige ratsam. Wer sein Privatkonto auch als Geschäftskonto nutzt, der kann unter Umständen bei der Buchführung durcheinandergeraten. Die klare Trennung der Geldeingänge vereinfacht einem die Buchführung und auch für das Finanzamt ist es sinnvoll, wenn nicht das private Konto als Geschäftskonto benutzt wird. Einige Banken können nach Eigenem ermessen das private Konto in ein Geschäftskonto umwandeln und rückwirkend die Gebühren dafür verlangen. Es gibt also wirklich gute Gründe, die für die Eröffnung eines Geschäftskontos sprechen.

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