Rechtliche Aspekte bei einem Geschäftskonto

Viele, die sich selbstständig machen wollen, oder sich gerade erst selbstständig machen stellen sich die Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen müssen. Grundsätzlich ist ein Geschäftskonto nicht vorgeschrieben, die Transaktionen können also auch durch das private Konto durchgeführt werden, anders sieht es da bei einer Kapitalgesellschaft aus.

Der Gesetzgeber schreibt bei einer Kapitalgesellschaft ein geschäftliches Konto vor. Diese dazu die gesetzliche Regelung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG. In dieser Regelung wird es vorgeschrieben, dass das Stammkapital vor der Eintragung der GmbH eingezahlt werden muss. In diesem Fall muss zwingend ein Konto eröffnet, das den Firmennamen trägt. Grundsätzlich ist es jedoch generell sinnvoll ein Geschäftskonto für die Transaktionen des eigenen Unternehmens zu nutzen.

Lohnt es sich ein Geschäftskonto zu unterhalten?

Da ein Firmenkonto gesetzlich nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist, bleibt es jedem Unternehmer selbst überlassen, ob er für sein Unternehmen neben dem privaten Konto auch ein Konto für sein Unternehmen anlegt. Es gibt Gründe für ein Firmenkonto, ebenso gibt es auch einige Gründe, die gegen die Eröffnung eines separaten Firmenkontos sprechen. Diese möchten wir in diesem Beitrag näher betrachten.

Argumente für ein Firmenkonto

Viele, die sich gegen ein Firmenkonto entscheiden, wollen sich die zum Teil hohen Gebühren für ein Firmenkonto einsparen, vor allem wenn die Geldeingänge nicht regelmäßig stattfinden, weil das Unternehmen noch nicht so gefestigt ist. Zudem sind in der Regel bei einem gewöhnlichen Girokonto die Überweisungen kostenlos. Dennoch ist es ratsam ein Firmenkonto sinnvoll zu eröffnen, auch wenn dies vom Gesetzgeber nicht verlangt wird. Einige Banken können das Konto auf ein geschäftliches Konto umstellen, für den Kunden können dann Gebührennachzahlungen anfallen. Damit diese unnötigen Kosten nicht entstehen, ist es also sinnvoll von vornherein ein Geschäftskonto zu eröffnen. Zudem ist die Geschäfstabrechnung viel einfacher und übersichtlicher, weil sich auf diesem Konto nur Transaktionen befinden, die das Geschäft betreffen.

Ein weiterer Aspekt ist die Steuererklärung und somit auch das Finanzamt. Die klare Trennung hält einen Unternehmer transparenter, wer möchte auch schon gerne private Einblicke gewähren. Ein Geschäftskonto, ist allen Selbstständigen anzuraten, es lohnt sich einfach und erleichtert die Abwicklungen der finanziellen Geschäfte enorm.

Negative Schufa-Einträge als Selbstständiger vorhanden – Was tun?

Wer einige negative Schufa-Einträge vorweisen kann, hat es als Selbstständiger nicht einfach ein Girokonto zu eröffnen. Denn die Banken machen meist noch vor der Kontoeröffnung eine Abfrage bei der Schufa-Gesellschaft. Und wenn diese negativ ausfällt, dann wird das Konto seitens der Bank nicht eröffnet. Dabei ist es egal, ob es sich um ein privates oder um ein Geschäftskonto handelt.

Dieses Problem haben einige Anbieter bereits erkannt und bieten mittlerweile eine smarte Lösung dafür: ein schufafreies Geschäftskonto. Eine Auswahl an solchen Firmenkonten gibt es zum Beispiel auf dieser Seite zu finden: https://www.firmendo.de/geschaeftskonto-ohne-schufa/ Wenn aber ein Bankkonto für eine Kapitalgesellschaft eröffnen werden soll, dann ist es egal, ob die vertretungsberechtigte Person negative Schufa-Einträge hat oder nicht. Das Konto wird dann auf den Unternehmensnamen eröffnet und dabei spielt Schufa keine Rolle mehr. Wer aber ein Geschäftskonto ohne Schufaabfrage beantragen möchte, sollte unbedingt auf die anfallende Kosten achten. Denn meistens sind solche Firmenkonten nicht umsonst und verursachen zusätzliche Kosten, die man als Selbstständiger vor allem am Anfang vermeiden möchte.

Fazit: Firmenkonto nicht gesetzlich vorgeschrieben

Das Geschäftskonto ist nur bei Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, jedoch ist es, auch wenn es keine gesetzliche Pflicht ist, für alle Selbstständige ratsam. Wer sein Privatkonto auch als Geschäftskonto nutzt, der kann unter Umständen bei der Buchführung durcheinandergeraten. Die klare Trennung der Geldeingänge vereinfacht einem die Buchführung und auch für das Finanzamt ist es sinnvoll, wenn nicht das private Konto als Geschäftskonto benutzt wird. Einige Banken können nach Eigenem ermessen das private Konto in ein Geschäftskonto umwandeln und rückwirkend die Gebühren dafür verlangen. Es gibt also wirklich gute Gründe, die für die Eröffnung eines Geschäftskontos sprechen.

Carsharing – Eine Alternative mit vielen Vorteilen!

Die lästige Suche nach einem Parkplatz, hohe dauerhafte Kosten und ein schlechtes Gewissen aufgrund der Umweltverschmutzung: Es gibt mehrere Gründe, die gegen ein eigenes Auto sprechen. Viele Menschen fahren deshalb inzwischen lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn.
Wer aber gleichzeitig flexibel, kostensparend und bequem unterwegs sein möchte, hat noch eine weitere Option, die zunehmend beliebter wird: das Carsharing.

Deutschlandweit gibt es rund 140 Anbieter, bei denen Kunden die Möglichkeit haben, genau dann ein Auto zu leihen, wenn sie es brauchen. In circa 350 deutschen Städten und Gemeinden stehen Fahrzeuge dafür zur Verfügung. Wer zum Beispiel einen Ausflug plant, obwohl er kein eigens Auto besitzt, kann so unkompliziert und preisgünstig einen Wagen nutzen und ihn nachher einfach wieder zurückgeben. Auch wer kurzfristig ein Fahrzeug braucht, etwa weil ein dringender Termin ansteht und das eigene Auto in der Werkstatt ist, profitiert davon.

Im Vordergrund steht der Gedanke, dass Fahrzeuge gemeinschaftlich genutzt werden. Nach einer einmaligen Anmeldung können die Teilnehmer jederzeit einen Wagen für sich reservieren. Dies kann telefonisch, per Internet oder über eine App geschehen. Das gebuchte Auto kann anschließend – abhängig vom jeweiligen Carsharingmodell – an einer der zahlreichen Carsharing-Stationen in der Umgebung oder an beliebigen Parkplätzen innerhalb des Geschäftsgebietes abgeholt werden.
Einen festgelegten Termin, um den Wagen wieder abzugeben, gibt es nicht. Der Kunde kann das Auto so lange behalten, wie er möchte, und zahlt nur für den von ihm reservierten Zeitraum. In der Regel sind auch kurze Nutzungszeiträume kein Problem. Häufig ist sogar eine Nutzung ab nur einer Minute möglich.
Wird das Fahrzeug nicht mehr benötigt, kann es einfach wieder abgestellt und von einem anderen Teilnehmer geliehen werden.

Gerade für Menschen, die nicht permanent auf einen Wagen angewiesen sind, sondern nur ab und zu spontan ein Fahrzeug benötigen, ist diese Alternative zum Auto ideal. Regelmäßige Kosten wie die Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge entfallen. Auch Reparaturkosten und verpflichtende Besuche in der Werkstatt, zum Beispiel für eine Inspektion, müssen nicht mehr eingeplant werden.
Außerdem brauchen Carsharing-Kunden gerade in Großstädten keine Zeit mehr damit zu vergeuden, einen freien Parkplatz zu suchen. Am Ziel angekommen, kann der Wagen ganz unkompliziert abgestellt werden, ohne sich weiter darum kümmern zu müssen.
Auch für eine Fahrt zu Flughafen bietet sich ein geliehenes Auto an. Wer in den Urlaub fliegt, erreicht den Flughafen so ganz bequem und spart sich die Parkgebühr, die – je nach Reisedauer – unter Umständen recht hoch ausfallen kann.
Hinzu kommen die Vorteile für die Umwelt. Dadurch, dass sich mehrere Menschen ein Auto teilen, werden die CO2-Emissionen ganz automatisch reduziert. Umweltfreundlich mobil sein, und das auch noch zum günstigen Preis ist eine Kombination, die immer mehr Autofahrer für sich entdecken.